Kursangebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese AGBs gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

Anmeldung

Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich mit verbindlicher Anmeldung, es sei denn, es ist in der Ausschreibung anders vermerkt. (Ausnahme: Theater-, Tanztheater-, Konzert-, Kleinkunst- und Kindertheaterveranstaltungen und die meisten Vorträge.) Anmeldungen werden bis zum Kursbeginn entgegengenommen. Eine Ausnahme stellen Reisen und Exkursionen dar: Ihre Anmeldung muss bis spätestens 14 Tage vor Exkursionstermin vorliegen! Die Anmeldung zu Kursen in unseren AußensteIlen findet ebenfalls in unserer Geschäftsstelle in Mühlacker statt.


Sie können sich bei uns auf verschiedene Weise anmelden:

  • online: https://vhs.muehlacker.de

  • schriftlich: Schicken Sie uns Brief oder Postkarte mit Ihrer genauen Anschrift und Telefonnummer und teilen Sie uns Ihre Kursauswahl unter Angabe der Kursnummer mit.

  • telefonisch: Die MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle nehmen Ihre Anmeldung gerne entgegen.
    Rufen Sie einfach an! Tel.: 07041 / 876 300 / 302 / 303

  • per Fax: Faxen Sie uns Ihre Kursauswahl und vergessen Sie nicht, Ihre genaue Anschrift mit Telefonnummer anzugeben.
    Fax Nr.: 07041 / 876 319

  • persönlich: Kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gern!

  • per E-mail an folgende Adresse: vhs@stadt-muehlacker.de.
    Schicken Sie uns ein Mail mit Ihrer genauen Anschrift und Telefonnummer und teilen Sie uns Ihre Kursauswahl unter Angabe der Kursnummer mit.

Bitte beachten Sie dabei jedoch: Je kurzfristiger Sie sich anmelden, desto größer ist die Gefahr, dass Sie keinen Platz mehr bekommen, weil der Kurs schon voll ist oder weil er bereits mangels ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden musste.

Zahlungsweise

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten.
Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung. Bitte zahlen Sie den Rechnungsbetrag bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer

  • in bar bei der Stadtkasse Mühlacker
  • per Überweisung an die Stadt Mühlacker: IBAN: DE94 6665 0085 0000 9620 07, SWIFT-BIC: PZHSDE66, Sparkasse Pforzheim Calw
  • per Einzugsermächtigung

Sollte eine Mahnung erforderlich werden, so ist eine Verwaltungsgebühr zuzüglich Portokosten zu entrichten.

Bei Veranstaltungen, die speziell für Eltern und Kinder/Jugendliche angeboten werden, bieten wir ggf. verschiedene ermäßigte Gebührenmodelle an (Einzelpreis, kleiner und großer Familienpass). Diese Gebührenmodelle sind dann explizit in der Kursausschreibung angegeben.

Vorverkaufsstellen – Eintrittskarten

Für Einzelveranstaltungen der Volkshochschule (Theater, Konzerte, Kleinkunst und Kindertheaterveranstaltungen) ist keine Anmeldung erforderlich.
Sie erhalten Karten dafür an der Abendkasse, an den verschiedenen Vorverkaufsstellen oder über das Internet: www.reservix.de

Vorverkaufsstellen für Theater-, Tanztheater- und Konzertveranstaltungen der Volkshochschule:

  • Geschäftsstelle der Volkshochschule in der Bahnhofstraße 15, 75417 Mühlacker, Tel.: 07041 / 876 302
  • Buch-Elser, Bahnhofstr. 62, Tel.: 07041 / 805 29
  • Schreibwaren-Wölfl, Bischof-Wurm-Platz 2, Tel.: 07041 / 47 45
  • Kartenbüro Pforzheim, Poststr. 3, Pforzheim, Tel.: 07231 / 14 42 442
  • Kartenbüro Mühlacker, Bahnhofstr. 61, Tel.: 07041 / 94 01 40
  • VKZ-Reisebüro, Marktplatz 15, 71665 Vaihingen/Enz, Tel.: 07042 / 91 930
  • Vinothek/lnfothek in der Schafscheuer, Oberderdingen, Tel.: 07045 / 20 27 66
  • und in allen anderen Reservix-Vorverkaufsstellen: www.reservix.de

Karten für Vorträge gibt es auch an der Tages- bzw. Abendkasse.

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie einfach an! Tel.: 07041 / 876 302

Übrigens: Für alle unsere Angebote gibt es Punkte auf die MühlackerCard!

Rücktrittsbedingungen

durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt ist bis maximal 8 Tage vor Kursbeginn (bei Studienreisen, Exkursionen und Theaterfahrten bis 14 Tage vor dem Termin) möglich. Andernfalls wird die volle Kursgebühr erhoben.

  • Der Rücktritt muss bei der Geschäftsstelle der Volkshochschule erfolgen

  • Einfaches Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr

  • Eine Rücktrittserklärung beim Kursleiter bzw. bei der Kursleiterin ist nicht möglich

  • Für nicht besuchte Kursstunden kann keine Rückzahlung erfolgen

Für unsere Rücktrittsbedingungen bitten wir um Verständnis: Die Kurse sind auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl kalkuliert. Wenn nun einzelne Teilnehmer ohne Rücktrittsmeldung einfach doch nicht teilnehmen, müsste in manchen Fällen ein Kurs eigentlich abgesagt werden. In anderen Fällen sind Kurse voll belegt und Ihr nicht in Anspruch genommener Kursplatz könnte an einen anderen Teilnehmer vergeben werden. Denken Sie also an Ihre vhs und die anderen Teilnehmer und Teilnehmerinnen und geben Sie uns Ihren Rücktritt gegebenenfalls rechtzeitig bekannt.

durch die Einrichtung

Die Mindestzahlteilnehmerzahl beträgt iner der Regel 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer hierdurch nicht.
Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Vertragspartner/ -innen oder Beschäftigten der vhs
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
  • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung

Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin / Der Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

Höhere Gewalt

Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,

  • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
  • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
  • und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Sonstiges

Gerne bestätigen wir Ihnen Ihre Kursteilnahme durch eine Bescheinigung. Diese erhalten Sie jedoch nur auf Nachfrage.
Besitzer eine Juleika-Karte erhalten nach deren Vorzeigen 50% Ermäßigung auf die Kursgebühren.

Haftungsansprüche sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Unfälle und Verluste von Kleidungsstücken, für Druckfehler im Programm bzw. der Presse übernimmt die Volkshochschule keine Haftung. Es besteht kein Anspruch, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin / einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleitenden angekündigt wurde. Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleitenden) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Kann die Veranstaltung aus oben genannten Gründen ganz oder teilweise nicht stattfinden, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.

Mit Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Stand 1.1.2021