Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen (zu gleichen Teilen oder mit unterschiedlicher Beteiligung) den Nachlass eines Verstorbenen erhalten. Sie werden dann als Miterben bezeichnet und bilden eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, d.h. ihnen steht gemeinschaftlich das Eigentum an allen Nachlassgegenständen zu.
Die führt zu zahlreichen Problemen in der Praxis, unter anderem wenn minderjährige Miterben an der Erbengemeinschaft beteiligt sind. Bei der Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommt es zudem häufig zu Streitigkeiten zwischen den Miterben, da in vielerlei Hinsicht, zum Beispiel beim Verkauf von einzelnen Gegenständen oder der Verfügung über Vermögen, wie Bankguthaben, ein einstimmiger Beschluss aller Miterben gefasst werden muss.
Der Referent wird auch die Möglichkeiten einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft darstellen, einschließlich der zwangsweisen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Einleitung von Zwangsversteigerung des Nachlasses.
Der Referent, Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Uwe Hartmann aus der Kanzlei RA0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand konkreter Beispiele aus seiner langjährigen beruflichen Praxis die häufigsten Folgen dieser komplizierten Rechtslage darstellen und Lösungsvorschläge unterbreiten, wie derartige Situationen von vornherein vermieden oder wie sie gelöst werden können.
Im Anschluss an den Vortrag steht Ihnen unser Spezialist für eine Diskussion und Ihre Fragen zur Verfügung.