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Q1103.03 Erben und Vererben - Pflichtteilsansprüche Wie hoch sind die Ansprüche der Ehepartner, Kinder und Eltern, wenn diese nicht als Erben eingesetzt wurden?

Wie hoch sind die Ansprüche der Ehepartner, Kinder und Eltern, wenn diese nicht als Erben eingesetzt wurden?

Der Referent, Herr Rechtsanwalt Uwe Hartmann, Fachanwalt für Erbrecht, aus der Erbrechtskanzlei RA 0711 Rechtsanwälte Stuttgart, wird anhand von Beispielen aus seiner Praxis erklären, wem Pflichtteilsansprüche zustehen, wie hoch die Pflichtteilsquote ist und wie sich die Höhe eines Pflichtteilsanspruchs berechnet.
Ferner wird er auf die Probleme und Schwierigkeiten eingehen, die in der Praxis bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bestehen und wie diese geltend gemacht werden können. Er zeigt auf, welche Möglichkeiten die zukünftigen Erblasser haben, um zu vermeiden, dass pflichtteilsberechtigte Personen ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben geltend machen.
Zudem steht der Referent wie gewohnt auch für Fragen und eine Diskussion zur Verfügung.

(Foto © Erbrecht_c_ Gehkah-stock.adobe.com.jpg)

Kursort

Bahnhofstraße 15
75417 Mühlacker


Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
20.06.2024
Uhrzeit:
19:00 - 20:30 Uhr
Wo:
Bahnhofstraße 15, Mühlacker, vhs Bahnhofstr. 15 - Raum 1